Im Mai und Juni organisierte vorwärts eine Kampagne, im Rahmen derer verschiedene Veranstaltungen zum Thema Streik organisiert wurden. Auslöser für die Entscheidung, sich dem Thema zu widmen, war die schwierige Situation im Sozialbereich im Dezember 2025. Einige Betriebsrät:innen und Belegschaften verbanden die Arbeitskämpfe rund um die Kollektivvertragsverhandlungen im Sozialbereich mit den Protesten gegen den Wiener Sozialabbau. So beschlossen einige Belegschaften, während des Streiks aus den Betrieben zu gehen und an verschiedenen Protestaktionen auf der Straße teilzunehmen. Auf Antrag des Vorstandes der Gewerkschaft der Privatangestellten – GPA beschloss der Bundesvorstand des ÖGB, keine Streikgelder an Kolleg:innen auszubezahlen, die im Rahmen des Streiks an Kundgebungen oder Demonstrationen gegen Sozialabbau teilnahmen, oder überhaupt während des Streiks den Betrieb verließen. In Folge wurden die Streiks und die Demos gegen den Sozialabbau stark geschwächt - angesichts der negativen Auswirkungen des Sozialabbaus, insbesondere auf den Sucht - und Drogenbereich und die Wohnungslosenhilfe, besonders tragisch.
Mythen der Demobilisierung
Zur Erinnerung: Es gibt in Österreich ein Recht auf Streik (dieses leitet sich aus verschiedenen Verfassungsgesetzen, wie etwa der EMRK, ab), aber (im Gegensatz zu z.B. Deutschland) kein normiertes Streikrecht. Das bedeutet, Belegschaften sind in der Art, wie sie den Streik gestalten, weitgehend frei. Im Gegensatz zu vielen Gerüchten ist es nicht verboten, während eines Streiks die Firma zu verlassen. Selbst die GPA meint in ihren Streikunterlagen, dass der Schritt aus dem Betrieb zwar riskant sei und gut vorbereitet werden soll, dass es aber keine rechtlichen Einschränkungen gibt. Bleibt die Frage, warum es dem ÖGB und manchen Fachgewerkschaften so wichtig ist, hier die Streikorganisierung zu erschweren, anstatt Kolleginnen zum Streik zu motivieren. Eine zweite immer wiederkehrende Einschränkung des Streikrechts ist der Glaube, nur gegen Dinge streiken zu dürfen, die vom Streikgegner, also den Eigentümern der bestreikten Firma, erfüllt werden können - etwa bei einem Streik für höhere Löhne. Dieses „Argument“ wird von der Arbeitgeber:innenseite, etwa von der Wirtschaftskammer, immer wieder stark ins Treffen geführt. Leider greifen es auch viele höhere Gewerkschafter:innen auf. So wird etwa die Tatsache, dass es keine Streiks gegen die Einführung des 12-Stundentags gab, von vielen Gewerkschafter:innen damit begründet. Das Problem: mit dieser Logik wird Belegschaften und letztlich der gesamten Arbeiter:innenklasse die Möglichkeit genommen, gegen arbeitnehmer:innenfeindliche Gesetze, Sozialabbau usw. zu streiken. Auch Streiks gegen rassistische oder sexistische Angriffe oder Solidaritätsstreiks werden mit diesem Zugang erschwert. Absurdes Detail: der ÖGB organisierte selbst Streiks gegen Angriffe im Rahmen der blau-schwarzen Pensionskürzungen 2003. Im Zuge der Verschärfung der kapitalistischen Krise versuchen Kapitalist:innen immer mehr, die Kosten für Streiks auf Belegschaften und Gewerkschaften abzuwälzen. Deutlich wurde dies zuletzt bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen in der chemischen Industrie. Vor allem die Streiks im Chemiepark Linz sollten so medial verurteilt und kriminalisiert werden. Leider gibt es aber auch in verschieden Gewerkschaften die Tendenz zu Streiks, die „niemanden weh tun“ und eher symbolischen Charakter haben. Zahlreiche betriebliche Aktivist:innen und Betriebsrät:innen aus unterschiedlichen Branchen nutzen den unsere Kampagne zum Austausch und zur Vorbereitung von Maßnahmen im Betrieb. Klar ist: Betriebsrät:innen, Gewerkschafter:innen und kämpferische Arbeitnehmer:innen, die etwas mit und für ihre Kolleg:innen erreichen wollen, können es sich nicht leisten, im Streikrecht eingeschränkt zu werden. Auch nicht von den Spitzen einzelner Fachgewerkschaften und des ÖGB. Vorwärts ist weiter im Austausch mit vielen Kolleg:innen im Betrieb und wird an dem Thema dran bleiben.